Einzelstück - Baugrundstück mit Altbestand in ruhiger Lage in den Elbvororten

Der Bockhorst ist die Zubringerstraße zur Schenefelder Landstraße Richtung
Blankenese. Die direkte Nachbarschaft besteht aus Ein- und Zweifamilien –
und Reihenhäusern. Für die Bebauung liegt ein qualifizierter Bebauungsplan (Iserbrook 20/Osdorf 18) vom 19.04.1989 mit zwei unterschiedlichen Festsetzungen innerhalb des Grundstücks vor.
Kaufpreis: EUR 995.000,- zzgl. Kaufnebenkosten
Grundstücksgröße: ca. 889 m²

Einzelstück - Baugrundstück mit Altbestand in ruhiger Lage in den Elbvororten
Anschrift:
Bockhorst 50a / Beim Schillingstift, in 22589 Hamburg
Lage:
Der Bockhorst ist die Zubringerstraße zur Schenefelder Landstraße Richtung Blankenese. Die direkte Nachbarschaft besteht aus Ein- und Zweifamilien – und Reihenhäusern. Im Umkreis von 2 km gibt es Einkaufsmöglichkeiten des täglichen Bedarfs bspw. in dem beliebten Elbe Einkaufszentrum. In der Umgebung sind mehrere Kindertagesstätten sowie Grund- und weiterführende Schulen (z.B. das Gymnasium Blanke-nese, die Stadtteilschule Blankenese und die Grundschule Elbkinder). Eine gute Verkehrsanbindung besteht durch einige Buslinien (Linien 1 und 22). Die nächste Bushaltestelle ist ca. 100 m entfernt. Mit öffent-lichen Verkehrsmitteln erreicht man in ca. 25 Minuten die Innenstadt. Die S-Bahnstationen Hochkamp und Blankenese (Linien S1/ S11) sind beide ca. 1,5 km entfernt.
Objektbeschreibung:
Das aus zwei Teilen bestehende Grundstück Bockhorst 50a (Flurstück 1698) / Beim Schilligstift 75 (Grünstreifen /Flurstück 4674) ist insgesamt ca. 889 m² groß (873 m² und 16 m²) und ist mit einem älteren Einfami-lienhaus und diversen Nebengebäuden bebaut. Es ist sowohl über den Bockhorst (Wegerecht) als auch über die Straße Beim Schillingstift erreichbar. Es hat also zwei Belegenheiten.
Für die Bebauung liegt ein qualifizierter Bebauungsplan (Iserbrook 20/Osdorf 18) vom 19.04.1989 mit zwei unterschiedlichen Festsetzungen innerhalb des Grundstücks vor. In der Blockinnenfläche gilt die Festset-zung WR I o 2W ED bei einer GRZ von 0,2 und einer GFZ 0,3. Im Block-randbereich an der Straße Beim Schillingstift gilt die Festsetzung WR II o 2W ED bei einer GRZ von 0,3 und einer GFZ von 0,5. Näheres entnehmen Sie bitte der beigefügten Untersuchung zur Bebaubarkeit des Grund-stücks von Frau Jonas da Cruz vom 13.12.2021.
Bei einer Bebauung bspw. mit einem Doppelhaus könnte die eine Doppelhaushälfte über den Bockhorst und die zweite über den Beim Schillingstift erschlossen werden.
Das vollständige Exposé können Sie sich auf der rechten Seite als PDF-Datei herunterladen.